Einreisebestimmungen für Tiere

Wichtige Informationen auf einem Blick

Einreisebestimmungen aus EU-Mitgliedsstaaten und gelisteten Drittländern

Hunde und Katzen (Frettchen) dürfen nur mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Deutschland einreisen.Seit 2013 gelten neue Bestimmung für den Reiseverkehr von Hunden, Katzen und Frettchen in der Europäischen Union. Die EU-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Heimtieren zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand einer Verkaufs- oder Eigentumsübertragung darstellen.

Bei der Einreise von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gelten eigene Bestimmungen!

Nicht-EU-Länder sind z.B. (nicht-gelistete Drittländer) Moldawien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine
Ausnahmen sind: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan, hier gelten die Bestimmungen für EU-Länder.
 

Der EU Heimtierausweis

  • der EU-Heimtierausweis ist vorgeschrieben und muss auf der Reise mitgeführt werden.
  • im Ausweis sind Name und Anschrift des Besitzers, die Angaben zum Tier:
    Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Tierart, Rasse, Felltyp einzutragen.
  • das Tier muss zur eindeutigen Identifikation mit einem Mikrochip elektronisch gekennzeichnet sein. Das Datum der Chipimplantation sind anzugeben und ebenso die Körperstelle.
  • der Ausweis muss von einem Tierarzt ausgestellt sein. Daraus geht hervor, dass das Tier im Einklang mit den Empfehlungen des Impfherstellers eine gültige Tollwutimpfung, gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff erhalten hat. Das bedeutet in der Regel, dass die Impfung mindestens 21 Tage alt sein muss und nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.

Tiere, die jünger als 12 Wochen sind, dürfen nicht gegen Tollwut geimpft werden und dürfen nicht nach Deutschland einreisen!

EU Länder in denen man einen Heimtierausweis benötigt sind

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Die Bestimmungen für die Einreise aus anderen Ländern und die Ausreise in nicht aufgeführte Länder erfahren Sie auf der Internetseite www.intervet.de oder beim Amtstierarzt.